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Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20
- Der Erhaltung eines naturnahen Stieleichen-Hainbuchenwaldes als Lebensraum seltener und gefaehrdeter Tierarten wie Hoehlenbrueter und Fledermaeuse insbesondere durch Belassen des Totholzes, - Der Erhaltung und Wiederherstellung eines Feuchtgebietes mit Stillgewaesser, Verlandungsraum und extensiv zu nutzendem Gruenland als Standort seltener und gefaehrdeter Pflanzengesellschaften und als Lebensraum u.a. seltener und gefaehrdeter wildlebender Tierarten wie Wasservoegel, Wasserinsekten und Amphibien, - Der Erhaltung der im Naturschutzgebiet verlaufenden Grenz- und Verteidigungsanlage - die Landwehr - in ihrem jetzigen Zustand.
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