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Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20
- Zur Erhaltung des suedlichsten im Rheintal noch erhaltenen saaleeiszeitlichen von Gletschern ueberfahrenen Sanders, - Zur Erhaltung und Foerderung des extensiv genutzten Gruenlandes insbesondere des Sand-Magerrasens mit den in NRW sehr seltenen Artenkombinationen, insbesondere der Insektenflora, - Zur Erhaltung und Foerderung der Heideflaechen, teilweise mit Borstgras, - Erhaltung und Foerderung der Wasserflaechen (Heideweiher) mit den dazugehoerigen Graeben mit den sonst sehr seltenen Schwimmrasen und den in den Randbereichen vorkommenden Verlandungsgesellschaften mit Torfmoos und anderen seltenen Tier- und Pflanzenarten, - Zur Erhaltung und Foerderung des Birkenbruchwaldes mit Moorbirke und Faulbaum sowie des Mischwaldes an der Abbruchkante und zum Erhalt des dort vorhandenen Altholzes, - Zur Erhaltung und Foerderung des durch Bergsenkung entstandenen Feuchtgebietes mit seltenen Tier- und Pflanzenarten, - Erhalt und Foerderung der vorhandenen Brachen und Sand-Magerrasengesellschaften sowie Vergroesserung dieser Areale.
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