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gemaes LG Paragraph 20 - zur Erhaltung und Foerderung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten wildwachsender Pflanzen und wildlebenderTierarten, - der Erhaltung und Optimierung einer einzigartigen Kulturlandschsft, - der Rueckhaltung des Oberflaechenwassers und Schaffung von Retentionsraeumen in den Alt- stromrinnen, - die Erhaltung und Wiederherstellung des fast vollstaendigen Sprektrums der niederrheintypischen Waldgesellschaften entsprechend den standoertlichen Voraussetzungen, - der Erhaltung und Wiederherstellung des mit Hecken und Kopfbaeumen gut gekammerten exten- siven Gruenlandes, - der Wiederherstellung der ehemaligen Nieder- und Mittelwaelder, - der Erhaltung des Huelser Berges als geomorphologische Besonderheit, - der Erhaltung und Entwicklung der Industriebrache Carstanjen, - Entwicklung einer naturnahen Waldwirtschaft incl. Entwicklung von naturnahen Waldsaeumen mit Ausnahme derjenigen Flaechen, die fuer die natuerliche Entwicklung (incl. Waldrandentwicklung) oder die Niederwaldbewirtschaftung vorgesehen sind.
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