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Die Festsetzung erfolgt gem. § 20 LG Die Schutzausweisung dient: - der Erhaltung und Optimierung einer einzigartigen Kulturlandschaft, - der Rueckhaltung des Oberflaechenwassers und Schaffung von Retentionsraeumen in der Floethbachaue und der naturnahen Entwicklung der Floethbachaue und des Floethbaches der naturnahen Entwicklung des Gruenlandes, - der Erhaltung und Wiederherstellung des fast vollstaendigen Spektrums der niederrhein- typischen Waldgesellschaften entsprechend den standoertlichen Voraussetzungen, - der Erhaltung und Wiederherstellung des mit Hecken und Kopfbaeumen gut gekam- merten extensiven Gruenlandes, - der Wiederherstellung der ehemaligen Nieder- und Mittelwaelder, - der Entwicklung einer naturnahen Waldwirtschaft incl. Entwicklung von Waldsaeumen mit Ausnahme derjenigen Flaechen, die fuer die natuerliche Entwicklung (incl. Wald- randentwicklung) oder die Niederwaldbewirtschaftung vorgesehen sind.
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