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Die Schutzausweisung dient: - der Erhaltung und Optimierung einer Bruchlandschaft, - der Rückhaltung des Oberflächenwassers und Schaffung von Retentionsräumen in der Flöthbachaue und der naturnahen Entwicklung der Flöthbachaue und des Flöthbaches, - der Erhaltung und Wiederherstellung des Erlenbruchwaldes, der Röhrichte und Seggenrieder entsprechend den standörtlichen Voraussetzungen, - der Erhaltung und Wiederherstellung des mit Hecken und Kopfbäumen gut gekammerten extensiven Grünlandes.
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