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Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Februar 2011). Das Gebiet besteht aus 3 Teilgebieten: a) Erlenbruchwald an der Neukronenberger-Strasse, b) und c) zwei Seggenwiesen, unterbrochen durch die Bebauung am Biesenbacher Weg. Wesentliche Verbote: - Verlauf oder Gestalt der Ufer zu veraendern, - Entwaesserungs- oder andere das Grundwasser veraendernde Massnahmen durchzufuehren, Unberuehrt bleiben: - die rechtmaessige Ausuebung der Jagd und Fischerei mit Ausnahme der Verbote - bauliche Anlagen zu errichten und - Pflanzen oder Tiere einzubringen, - eine bei Inkrafttreten dieser Verordnung rechtmaessig ausgeuebte Nutzung
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