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Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20a und c) insbesondere
- Zur Erhaltung und Foerderung von Teilen der ehemaligen Sand- und Kiesgrube mit Resten von Tuempeln und offenen, sonnenexponierten Stellen als Lebensraum der stark gefaehrdeten, in diesem Biotop noch zahlreich vorkommenden Kreuzkroete.
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