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Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20a und c) insbesondere
- Zur Erhaltung und Foerderung dieses aus feuchten Laubwaeldern, staunassen Wiesen, Gebueschen, Hochstauden und Schilfroehrricht vielfaeltig strukturierten Landschaftsraumes mit gefaehrdeten Pflanzen- und Tierarten.
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