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Gemaess LG Paragraph 20
- Zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten bestimmter wildlebender Pflanzen und wildlebender Tierarten, insbesondere zur Erhaltung des Norderteiches mit seinem ausgepraegten Roehrichtguertel, einem Weiden- und Erlenbruchwaldsaum, eines Eichen- Hainbuchenwaldes und vegetationskundlich bedeutsamer Feuchtwiesen, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Stillgewaessers und der Napte-Niederung mit ihrer Quellregion, dem ausgepraegten Hecken-Gruenlandkomplex sowie Resten an Feucht- und Magergruenland, - Zur Herstellung oder Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten bestimmter wildlebender Pflanzen und wildlebender Tierarten, insbesondere der Feuchtwiesen und Gewaesser, - Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden.
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