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Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess LG Paragraph 20,
- Zur Erhaltung, Foerderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten von seltenen und gefaehrdeten sowie der landschaftsraum- typischen Tier- und Pflanzenarten, insbesondere Waldmeister-Buchenwaelder, Perlgras-Buchenwaelder, Hainsinsen-Buchenwaelder, Gruenlandbrachen und Gruenland, - Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden und wegen der biogeographischen Bedeutung, - Wegen der besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes, - Zur Sicherung und Wiederherstellung einer durch altbaeuerlichen Nutzungsformen gepraegten, fuer das Lipper Bergland charakteristischen Muschelkalkerhebung, - Zur Sicherung und Entwicklung naturnaher Wald- und extensiver Gruen- landgesellschaften in Anlehnung an die standoertlichen Gegebenheiten, dabei gezielte Foerderung extremer Standortpotentiale, - Zur Wiederherstellung des Rentorfer Bachtales als naturnahes, durch Sickerquellen gespeistes Fliessgewaesser der Forellenregion, - Zur Sicherung und Foerderung landschaftstypischer, seltener und gefaehrdeter Tier- und Pflanzenarten mit Gewaehrleistung entsprechender Minimumareale und auf langfristige Erhaltung ausgerichteten Bestands- und Populationsgroessen.
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