| |
Gemaess LG Paragraph 20 - Zur Erhaltung und Entwicklung des morphologisch besonders ausgepraegten Kastentales mit seinen naturnahen Baechen und Quellen, Laubwaldbestaenden, den wertvollen Lebensraeumen fuer unterschiedliche gefaehrdete Tier- und Pflanzenarten, - Zur Wiederherstellung naturnaher Waldbereiche und Bruchwaelder, - Zur Erhaltung und Entwicklung nasser mesotropher Lebensraeume der Gewaesser und der Talsohle.
|