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Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess LG Paragraph 20
- Zur Erhaltung und Sicherung eines fuer das Lipper Bergland repraesentativen Biotoptyps aus landeskundlichen Gruenden, - Zur Erhaltung und Sicherung eines fuer das Lipper Bergland geomorphologisch, vegetationskundlich, faunistisch und hydrologisch typischen Bachtals von hervorragender Schoenheit, - Zur Sicherung eines naturnahen Bachtals mit maeandrierendem Wasserlauf, begleitenden Gruenlandflaechen und naturnahen Gehoelzbestaenden als Retentionsraum und als Lebensstaette zahlreicher Tierarten der Gewaesser und Feuchtwiesen, - Zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensstaetten wildlebender Pflanzen und Tiere, die an Gewaesser und gewaessernahe Biotopstrukturen gebunden sind.
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