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Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess LG Paragraph 20,
- Zur Erhaltung und Entwicklung eines typischen Kastentals mit naturnahen Bachlauf, Nasswiesen und Teichen, - Zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensstaetten, wildlebender Pflanzen und Tiere, die an Gewaesser und gewaessernahe Biotopstrukturen gebunden sind, - Zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung von extensiv genutzten Gruenlandgesellschaften verschiedener Feuchtestufen, - Zur Sicherung eines Quellbereiches.
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