| |
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemaess Paragraph 20 LG insbesondere
- Zur Erhaltung und Entwicklung eines besonders ausgepraegten Talsystems mit naturnahen und unverbauten, z. T. stark maeandrierenden Bachlaeufen mit Prall- und Gleitufern, Nass- und Feuchtgruenland sowie Erlenauwald, - Zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von extensiv genutzten Gruenlandgesellschaften verschiedener Feuchtestufen, - Zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensstaetten wildlebender Pflanzen und Tiere, die an Gruenland und Gewaesser sowie gewaessernahe Biotopstrukturen gebunden sind, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes, - Zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensstaetten landschaftstypischer, seltener und gefaehrdeter Pflanzen- und Tierarten mit Gewaehrleistung entsprechender Minimumareale und auf langfristige Erhaltung ausgerichteten Bestands- und Populationsgroesse, - Zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Durchgaengigkeit und Dynamik des Fliessgewaessers sowie der Gewaesserguete der Stufe "gering belastet".
|