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Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemaess Paragraph 20 LG insbesondere
- Zum Schutz und Erhaltung von Auewaldrelikten mit Quellbereichen und Quellhorizonten mit ihrer typischen Flora und Fauna, - Zur Erhaltung und Wiederherstellung des Grundwasser- und Oberflaechenwasserregimes dieses typischen Auebereiches, - Zur Beibehaltung der altersstrukturellen Laubwaldbestockung auf den angrenzenden Flaechen der Bachaue und Entnahme der Fichtenparzellen durch die Anpflanzung von bodenstaendigen, heimischen Waldbaumarten.
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