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Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 LG insbesondere
- Zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung landesweit bedeutsamer Lebensraeume und Lebensstaetten seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines grossen zusammenhaengenden Laubwaldes, der sich durch den gut ausgebildeten Waldmeister-Buchenwald auszeichnet. - Zur Bewahrung und Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes der natuerlichen Lebensraeume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Artikel 4 Abs. 4 in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) vom 21. Mai 1992 (Abl EG Nr. L 305, S. 42).
Hierbei handelt es sich um den folgenden fuer die Meldung des FFH-Gebietes DE-4120-305 "Buchenwald bei Bellenberg" ausschlaggebenden natuerlichen Lebensraum von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie:
- Waldmeister-Buchenwald (9130).
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