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Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 LG insbesondere - zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung eines landesweit bedeutsamen Grünland- Waldkomplexes im Landschaftsraum "Rumbecker Höhen" als Lebensraum für seltene, gefährdete sowie landschafts raumtypische wildlebende Pflanzen- und Tierarten. Hierbei handelt es sich vor allem um folgende Lebensräume bzw. Biotoptypen:
- wärmeliebende Wälder wie Eichen- bzw. Eichen-Hainbuchenwälder, in Teilen als Niederwald genutzt, - extensiv genutztes Hanggrünland bzw. Weiden, Magergrünland, - Gehölzstrukturen wie Hecken, Gehölzinseln und kleine Obstweiden.
- zur Sicherung und Entwicklung eines Refugial- und Trittsteinbiotops für Lebensgemeinschaf- ten trockenwarmer Wälder und Säume (Teil der Biotopverbundfläche "Rinnenberg, Saalberg- hang und Uffoburg"),
- zum Schutz der hier vorkommenden gefährdeten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere ist hier die Elsbeere (Sorbus terminalis RL 3) zu nennen,
- zum Schutz und zur Entwicklung eines großen und kulturhistorisch bedeutsamen Waldgebietes mit Niederwaldnutzung,
- aus wissenschaftlichen, landeskundlichen, natur- und erdgeschichtlichen Gründen,
- wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit eines gut ausge- bildeten Biotopkomplexes aus Wald, Hecken und Grünland.
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