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Die Festsetzung als Naturschutzgebiet er-folgt gemäß § 20 LG insbesondere - zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung eines regional bedeutsamen, schwach kerbförmig ausgeprägten Wiesenbachtalsystems im Landschaftsraum "Bösingfelder Becken" als Lebensraum für seltene, gefährdete sowie landschaftsraumtypische wild- lebende Tier- und Pflanzenarten. Hierbei handelt es sich vor allem um fol-gende Lebensräume bzw. Biotoptypen:
- naturnahe Bachabschnitte mit bachbegleitenden Ufergehölzen bzw. Auwaldresten, - Quellgewässer in naturnahen Waldbereichen, wie Erlen-Eschenwälder und Buchen- bzw. Eichen-Buchenwälder, - Mager-, Nass- und Feuchtgrünlandreste mit Stillgewässern, - Gehölzstrukturen wie Altholz- und Obstbaumbestände im Bereich von Hofstellen, - natürliche Felsformationen.
- zur Sicherung und Entwicklung eines Refugial- und Trittsteinbiotops für auengeprägte Arten sowie eines Kernbereichs im Landschaftsraum für Feuchtgrünlandauen,
- zum Schutz der hier vorkommenden gefährdeten Tier- und Pflanzenarten,
- aus wissenschaftlichen, landeskundlichen, natur- und erdgeschichtlichen Gründen,
- wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit eines wert- vollen Wiesentales mit hohem Anteil an naturnahen Bachabschnitten, Quellbereichen und kleinflächig wertvollen Grünlandresten.
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