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Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 LG insbesondere - zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung eines regional bedeutsamen mulden- förmigen Wiesenbachtals mit mehreren Quellbächen im Landschaftsraum "Bösingfelder Becken" als Lebensraum für seltene, gefährdete sowie landschaftsraum-typische wild- lebende Tier- und Pflanzenarten. Hierbei handelt es sich vor allem um folgende Lebensräume bzw. Biotoptypen: - naturnahe Bachabschnitte mit Steilabbrüchen, altem Ufergehölz bzw. Auwaldresten, - naturnahe Quellbereiche in bodensauren alten Buchenwäldern, - Magerwiesen, -weiden, Grünland verschiedener Feuchtestufen sowie Uferhochstauden und Waldbinsenwiesen, - Gehölzstrukturen wie alte Obstbestände.
- zur Sicherung und Entwicklung eines Refugial- und Kernlebensraum für Arten des feuchten Grünlandes und der Auen,
- zum Schutz der hier vorkommenden gefährdeten Tier- und Pflanzenarten. U. a. kommen folgende gefährdete Rote-Liste-Pflanzenarten im Gebiet vor:
- breitblättriges Knabenkraut (Dactylorhiza majalis, RL 2) - gelbe Segge (Carex flava, RL 2) - behaarter Ginster (Genista pilosa,RL 3) - Fuchs-Segge (Carex vulpina, RL 2) Weiterhin stellt sich das Gebiet als wertvoller Bereich für Amphibien, Wiesenvögel und Höhlenbrüter dar. U. a. kommt hier folgende Rote-Liste-Tierart vor: - Roter Milan (Milvus milvus, RL 2 N)
- aus wissenschaftlichen, landeskundlichen, natur- und erdgeschichtlichen Gründen,
- wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit eines durch kulturhistorische Landnutzungsformen geprägtes Wiesentals mit einer hohen strukturellen Vielfalt.
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