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Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 LG insbesondere - zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederher stellung eines regional bedeutsamen Wald- Grünlandkomplexes im Landschaftsraum "Bösingfelder Becken" als Lebensraum für seltene, gefährdete sowie landschaftsraumtypische wildlebende Tier- und Pflanzen- arten. Hierbei handelt es sich vor allem um folgende Lebensräume bzw. Biotoptypen: - Niederwald unterschiedlicher Ausprägung, - magere Grünlandbereiche, wie Kalkhalbtrockenrasen und Magerwiesen, - Steilabbrüche, Klippen und Felsen.
- zur Sicherung und Entwicklung eines Refugial- und Trittsteinbiotops für Lebensgemeinschaf- ten trocken-warmer Wälder und Magergrünland bzw. eines Kernbereiches im Landschaftsraum für Niederwald diverser Ausbildungen,
- zum Schutz der hier vorkommenden gefährdeten Tier- und Pflanzenarten. U. a. kommen folgende gefährdete Rote-Liste-Pflanzenarten im Gebiet vor:
- gewöhnliche Akelei (Aquilegia vulgaris, RL 3) - gewöhnlicher Wundklee (Anthyllis vulneraria, RL 3) - Färberginster (Genista tinctoria, RL 3).
Weiterhin stellt sich das Gebiet als wertvoller Bereich für Reptilien dar. Insbesondere ist hier die Rote-Liste-Tierart Zauneidechse (Lacerta agilis, RL 3) zu nennen.
- aus wissenschaftlichen, landeskundlichen, natur- und erdgeschichtlichen Gründen,
- wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit eines Wald- Grünlandkomplexes als Relikt einer ehemaligen kleinbäuerlichen Kulturlandschaft.
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