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Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 LG insbesondere - zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung eines regional bedeutsamen Bachtal- systems im Landschaftsraum "Bösingfel-der Becken" als Lebensraum für seltene,gefähr- dete sowie landschaftsraumtypische wildlebende Tier- und Pflanzenarten. Hierbei handelt es sich vor allem um folgende Lebensräume bzw. Biotoptypen: - naturnahe Bachläufe und Quellbereiche mit bachbegleitenden Auwaldresten, - Hang-, Laub- und Schluchtwälder unterschiedlicher Ausprägung, wie Perlgras- und Hainsimsen-Buchenwälder, - Grünlandflächen, wie Magerweiden, Borstgrasrasen, Nass- und Feuchtgrünland, - naturnahe Teiche, - Gehölzstrukturen, wie Hecken und Obstwiesen,
- zur Sicherung und Entwicklung eines Kernbereichs im Landschaftsraum für ein Wald- Grünlandtalsystem sowie als Refugial- und Trittsteinbiotop für Lebensgemeinschaften des Mager- und Feuchtgrünlandes,
- zum Schutz der hier vorkommenden gefährdeten Tier- und Pflanzenarten. U.a. kommen folgende gefährdete Rote-Liste-Pflanzenarten im Gebiet vor:
- Sumpfveilchen (Viola palustris, RL 3) - Rauhe Nelke (Dianthus armeria, RL 3) - Sumpf-Baldrian (Valeriana dioica, RL 3) - Breitblättriges Knabenkraut (Dactylorhiza majalis, RL 3 N) - Langährige Segge (Carex elongata, RL 3) - Teufelsabbiss (Succisa pratensis, RL 3) - Flatter-Ulme (Ulmus laevis, RL 2) - Berg-Ulme (Ulmus glabra, RL 3) - Teichlinse (Spirodedela polyrhiza, RL 3) - Färber-Ginster (Genista tinctoria, RL 3 N)
Weiterhin stellt sich das Gebiet als wertvoller Bereich insbesondere für Amphibien und Libellen dar. U.a. kommt folgende gefährdete Rote-Liste-Tierart im Gebiet vor:
- Heidegrashüpfer (Stenobothrus lineatus, RL 3)
- aus wissenschaftlichen, landeskundlichen, natur- und erdgeschichtlichen Gründen,
- wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit eines Wald-Grünland- talsystems mit einer hohen strukturellen Vielfalt.
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