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Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 LG insbesondere - zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung eines lokal bedeutsamen reich struk- turierten im Unterlauf stark mäandrierenden muldenförmigen Wiesentales, mit naturnahen kerbtalförmig ausgeprägten Quellzuläufen im Landschaftsraum "Rumbecker Höhen" als Lebensraum für zahlreiche seltene, gefährdete sowie landschaftsraumtypische wildleben- de Pflanzen- und Tierarten. Hierbei handelt es sich vor allem um fol- gende Lebensräume bzw. Biotoptypen: - Quell- und Fließgewässer mit Sand- und Kiesbänken sowie begleitendem Röhricht- bzw. Ufergehölzsaum, - naturnahe Waldbereiche, wie Auewälder des bachbegleitenden Erlen- und Eschenwaldes, Hainsimsen- Buchenwälder und alten Buchenwäldern in Hangbereichen, - Grünland verschiedener Feuchtestufen und Nutzungsintensität insbesondere artenreiche Nass-, Feucht- und Magergrünlandreste, - Gehölzstrukturen, wie Hecken, Feldge-hölze, Einzelbäume , Obstwiesen und -bäume;
- zur Sicherung eines Talbereiches als Vernetzungsbiotop für Arten offener und halboffener Landschaften und als Kernbereich silikatisch geprägten Feucht- und Magergrünlandes in Verbindung mit bodenständigen Gehölzen,
- zum Schutz hier vorkommender gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. U.a. kommen folgende gefährdete Rote-Liste-Pflanzenarten im Gebiet vor: - Sumpffarn (Thelypteris palustris), RL 99 3, - Sumpfveilchen (Viola palustris) RL 99 3, - Borstgras (Nardus stricta), RL 99 3, - Ufer-Segge (Carex riparia), RL 99 3, - Hirse-Segge (Carex panicea), RL 99 3 - Gemeines Zittergras (Briza media), RL 99 3. Weiterhin stellt sich das Gebiet auch als wertvoller Bereich für Amphibien, Libellen und Schmetterlinge dar,
- aus wissenschaftlichen, landeskundlichen, natur- und erdgeschichtlichen Gründen,
- wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit eines durch klein- räumige Verzahnung von schutzwürdigen Biotopen geprägten Wiesentales.
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