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Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 LG insbesondere
- zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung eines regional bis landesweit bedeutsamen naturnahen Baches einschließlich seiner Aue und angrenzenden Gehölzstrukturen in den Landschaftsräumen Detmolder Hügelland und Werre-Hügelland als Lebensraum für seltene, gefährdete sowie landschaftsraumtypische wildlebende Pflanzen- und Tierarten,
hierbei handelt es sich um folgende Lebensräume bzw. Biotoptypen:
- Quellen und Quellgewässer, natürliche Still- und Fließgewässer einschließlich Kies- und Sandbänken, Steilufern, Röhrichtsäumen und Ufergehölzen,
- naturnahe Waldbereiche, wie bachbegleitende Erlenwälder, Buchen-, Eichen- und Eschenwälder sowie Buchen-Eichenwälder,
- Grünland verschiedener Feuchtestufen und Nutzungsintensität, zum Teil brachgefallen sowie Moore, Sümpfe, Riede und Röhrichte,
- Gehölzstrukturen wie Hecken, Feldgehölze, Einzelbäume, Baumreihen, Kopfbäume, Obstwiesen und -bäume, - zum Schutz und Erhalt eines überwiegend naturnahen Bachlaufs mit Auwaldbereichen und strukturreicher Offenlandaue als Kern- und Vernetzungsbereich eines Fließgewässer-Auesystems im Lipper Bergland,
- zur Optimierung und Entwicklung eines durchgehend naturnahen, gehölzbegleiteten Baches und einer artenreichen Auenlandschaft mit naturnahen Elementen wie Auwälder, Flutmulden, Feuchtgrünland in extensiver Nutzung als wesentliche Bestandteile eines lippeweiten Biotopverbundsystems,
- zum Schutz der hier vorkommenden gefährdeten Tier- und Pflanzenarten.
Das Gebiet stellt sich u.a. als wertvoller Bereich für Amphibien und Vögel dar. Unter anderem kommt in diesem Gebiet folgende Rote-Liste-Art vor: - Eisvogel (Alcedo atthis, RL 3N)
- aus wissenschaftlichen, landeskundlichen, natur- und erdgeschichtlichen Gründen,
- wegen der Seltenheit verschiedener vegetationskundlich bedeutsamer Flächen, der besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit sowie des Blütenreichtums in diesem strukturreichen Biotopkomplex.
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