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Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 LG insbesondere:
- zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung eines regional bedeutsamen Bachsystems im Landschaftsraum Pivits- heider Berge als Lebensraum für seltene, gefährdete sowie landschaftsraumtypische wildlebende Pflanzen- und Tierarten;
hierbei handelt es sich um folgende Lebens- räume bzw. Biotoptypen:
- Naturnahe Quellen, - natürliche Still- und Fließgewässer einschließlich Steilufer, Kies- und Sandbänke, Ufergehölze, Röhricht- und Riedbestände, - Grünland verschiedener Feuchtestufen und Nutzungsintensität, zum Teil brachgefallen sowie Riede und Röhrichte, - naturnahe Waldbereiche wie Buchen-Eichenwälder, bachbegleitende Erlenwälder und Erlenbruchwald,
- Gehölzstrukturen wie Feldgehölze und Kopfbäume, Obstwiesen und Obstbäume, Gebüsche und Strauchgruppen, - zur Erhaltung naturnaher gehölzbegleite-ter und feuchtgrünlandhaltiger Bachauen in Siedlungsnähe sowie durchgehender Fließgewässer in Siedlungsbereichen als Vernetzungsbereiche zwischen östlichem Osning-Vorland und Werreniederung,
- zum Schutz der hier vorkommenden gefährdeten Tier- und Pflanzenarten.
Unter anderem kommen in diesem Gebiet folgende Rote-Liste-Pflanzenarten vor: - Gewöhnlicher Frauenmantel (Alchemilla vulgaris agg., RL 3), - Ufer-Segge (Carex riparia, RL3), - Zartes Hornblatt (Ceratophyllum submersum, RL 2), - Sumpf-Weidenröschen (Epilobium palustre, RL 3), - Sumpf-Storchschnabel (Geranium palustre, RL 3), - Märzenbecher (Leucojum vernum, RL 3), - Krauses Laichkraut (Potamogeton crispus, RL 3) - Wasser-Ampfer (Rumex aquaticus, RL 2), - Bergulme (Ulmus glabra, RL 3).
Das Gebiet stellt sich auch als wertvoller Bereich für Amphibien- und Vogelarten dar. Unter anderem kommen in diesem Gebiet folgende Rote-Liste-Vogelarten vor:
- Kleinspecht (Dendrocopos minor, RL 3), - Feldschwirl (Locustella naevia, RL 3) - Grünspecht (Picus viridis, RL3),
- zur Entwicklung und Optimierung halboffener und strukturreicher Auenlandschaften mit extensiv genutztem Feuchtgrünland, Auwäldern und Kleingewässern als Refugial- und Verbundlebensraum für auentypische Lebensgemeinschaften,
- aus wissenschaftlichen, landeskundlichen, natur- und erdgeschichtlichen Gründen, - wegen der Seltenheit verschiedener ökologisch bedeutsamer Flächen, der besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit dieses strukturreichen Biotopkomplexes.
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