| |
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gem. § 20 LG insbesondere
- zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung eines regional bedeutsamen strukturreichen Wiesentals im Landschaftsraum Detmolder Hügelland als Lebensraum für seltene, gefährdete sowie landschaftsraumtypische wildlebende Pflanzen- und Tierarten;
hierbei handelt es sich um folgende Lebensräume bzw. Biotoptypen: - Natürliche Still- und Fließgewässer einschließlich Steilufer, Ufergehölze und Röhrichtbestände,
- Grünland verschiedener Feuchtestufen und Nutzungsintensität, zum Teil brachgefallen mit Röhrichtbeständen,
- Gehölzstrukturen wie Feldgehölze, Hecken, Obstwiesen und Kopfbäume,
- zur Erhaltung eines strukturreichen Grünlandtales mit Feucht- und Magergrünland und strukturierenden Bereichen wie Feldgehölzen, Hecken, Ufergehölzen, Bach und Kleingewässern im Übergangsbereich der Werreniederung zum Detmolder Hügelland,
- zum Schutz der hier vorkommenden gefährdeten Tier- und Pflanzenarten. Das Gebiet stellt sich auch als wertvoller Bereich für Amphibien dar.
- zur Entwicklung und Optimierung eines Baches mit seinem strukturreichen Tal aus extensiv genutztem Feucht- und Magergrünland und gliedernden Gehölzen,
- aus wissenschaftlichen, landeskundlichen, natur- und erdgeschichtlichen Gründen,
- wegen der Seltenheit verschiedener ökologisch bedeutsamer Flächen, der besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit dieses strukturreichen Biotopkomplexes.
|