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Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 LG insbesondere
- zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung eines regional bedeutsamen Bachsystems in den Landschaftsräumen Detmolder Hügelland und Pivitsheider Berge als Lebensraum für seltene, gefährdete sowie landschaftsraumtypische wildlebende Pflanzen- und Tierarten;
hierbei handelt es sich um folgende Lebensräume bzw. Biotoptypen:
- Naturnahe Quellbereiche,
- natürliche Still- und Fließgewässer einschließlich Kies- und Sandbänke, Ufergehölze, Röhricht- und Riedbestände,
- Grünland verschiedener Feuchtestufen und Nutzungsintensität, zum Teil brachgefallen,
- naturnahe Waldbereiche wie Buchen-Eichenwälder, Birkenwälder und bachbegleitende Erlenwälder,
- Gehölzstrukturen wie Hecken und Einzelbäume,
- zum Schutz und Erhalt reich strukturierter Grünland- und Gehölzkomplexe als Vernetzungs- und Trittsteinbiotop im östlichen Osning-Vorland,
- zum Schutz der hier vorkommenden gefährdeten Tier- und Pflanzenarten,
- zur Entwicklung eines strukturreichen Kulturlandschaftsausschnitts als wertvoller Kern- und Trittsteinlebensraum im Rahmen des Biotopverbundes,
- aus wissenschaftlichen, landeskundlichen, natur- und erdgeschichtlichen Gründen,
- wegen der Seltenheit verschiedener ökologisch bedeutsamer Flächen, der besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit dieses strukturreichen Biotopkomplexes.
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