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Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 LG insbesondere
- zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung eines landesweit bedeutsamen naturnahen kleinen Flusses und angrenzenden Auwald- und Grünlandbereichen in den Landschaftsräumen Lemgoer Talbecken und Begamulde als Lebensraum für seltene, gefährdete sowie landschaftsraumtypische wildlebende Pflanzen- und Tierarten.
Hierbei handelt es sich vor allem um folgende Lebensräume bzw. Biotoptypen: - Natürliche Still- und Fließgewässer einschließlich Kies- und Sandbänke, Steilufer, Ufergehölze, bachbegleitende Hochstaudenfluren, Unterwasservegetation, Röhricht- und Riedbestände, - Grünland verschiedener Feuchtestufen und Nutzungsintensität, zum Teil brachgefallen, - naturnahe Waldbereiche wie Auewälder, Bruchwälder, Eichenmischwälder und bach- begleitende Erlenwälder, - Gehölzstrukturen wie Hecken, Feldgehölze, Kopfbaumreihen, Einzelbäume, Obstwiesen und -bäume.
Davon sind folgende Biotope gemäß § 62 LG geschützt: - Fließgewässer (GB-3918-127, GB-3919-202), - Auwälder (GB-3919-202, GB-3919-477), - Bruch- und Sumpfwälder (GB-3919-471), - Nass- und Feuchtgrünland (GB-3919-202, GB-3919-471, GB-3919-472), - Stillgewässer (GB-3919-471, GB-3919-472), - Röhrichte (GB-3919-471),
- zum Schutz und Erhalt einer landschaftsprägenden Aue eines kleinen Flusses mit Ufergehölz, naturnahen Fluss- und Nebenabschnitten, mit Feucht- und Nassgrünland unterschiedlicher Ausprägung und mit Kleingewässern als wichtiger Biotopverbund- korridor im Lipper Bergland bzw. der Begamulde und als Rückzugsraum zum Teil gefähr- deter Tier- und Pflanzenarten und im Landschaftsraum seltener Biotoptypen,
- zur Entwicklung, Optimierung und Wiederherstellung einer durchgehend naturnahen Gewässermorphologie, von Auengrünland, von naturnahen Ufergehölzen bis zu Auwald- streifen sowie von Kleingewässern im Hinblick auf die Bedürfnisse verschiedener Lebens- gemeinschaften und Artengruppen im Rahmen des lippeweiten Biotopverbundsystems,
- zum Schutz der hier vorkommenden gefährdeten Tier- und Pflanzenarten.
Unter anderem kommen folgende gefährdete Rote-Liste-Pflanzenarten im Gebiet vor: - Blasen-Segge (Carex vesicaria, RL 99 3), - Dreifurchige Wasserlinse (Lemna trisulca, RL 99 3), - Flutender Wasserhahnenfuß (Ranunculus fluitans, RL 99 3), - Bergulme (Ulmus glabra, RL 99 3).
Das Gebiet stellt sich weiterhin auch als wertvoller Bereich für Wiesenvögel, Höhlenbrüter, Schmetterlinge und Amphibien dar.
- aus wissenschaftlichen, landeskundlichen, natur- und erdgeschichtlichen Gründen,
- wegen der Seltenheit verschiedener vegetationskundlich bedeutsamer Flächen, der besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes.
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