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Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 LG insbesondere
- zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung eines landesweit bedeutsamen naturnahen Baches und angrenzenden Auwald- und Grünlandbereichen im Land- schaftsraum Detmolder Hügelland als Lebensraum für seltene, gefährdete sowie landschaftsraumtypische wildlebende Pflanzen- und Tierarten.
Hierbei handelt es sich vor allem um folgende Lebensräume bzw. Biotoptypen: - Natürliche Still- und Fließgewässer einschließlich Steil- und Flachufer, Ufergehölze, bachbegleitende Hochstaudenfluren, Riedbestände und Schwimmblattvegetation, - Grünland verschiedener Feuchtestufen und Nutzungsintensität, - naturnahe Waldbereiche wie Auewälder, Buchenwälder, Eichen-Hainbuchenwälder und bachbegleitende Erlenwälder, - Gehölzstrukturen wie Hecken, Feldgehölze, Einzelbäume, Kopfbaumreihen, Obstwiesen und -bäume.
Davon sind folgende Biotope gemäß § 62 LG geschützt: - Fließgewässer (GB-4019-010, GB-4019-363) - Auwälder (GB-4019-314), - Stillgewässer (GB-3919-510),
- zum Schutz und Erhalt einer grünlandreichen Aue mit Quellläufen, Auwald- und Feuchtweidenresten als Kernzone für den Biotopverbund und als Vernetzungs- korridor für auengeprägte Arten im Lipper Bergland,
- zur Weiterentwicklung einer naturnahen Auenlandschaft mit Ufergehölzen, Auwäldern, nassem und feuchtem Grünland sowie Quellen als Kernzone für den Auenverbund,
- zum Schutz der hier vorkommenden gefährdeten Tier- und Pflanzenarten. Unter anderem kommt folgende gefährdete Rote-Liste-Pflanzenart im Gebiet vor: - Teichlinse (Spirodela polyrhiza, RL 99 3),
Das Gebiet stellt sich weiterhin auch als wertvoller Bereich für Wiesenvögel, Schmetterlinge, Amphibien, Libellen und weitere Wasserinsekten dar.
- Aus wissenschaftlichen, landeskundlichen, natur- und erdgeschichtlichen Gründen,
- wegen der Seltenheit verschiedener vegetationskundlich bedeutsamer Flächen, der besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes.
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