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Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 LG insbesondere
- zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung eines regional bedeutsamen Quelllauf eines naturnahen Baches und angrenzenden Grünlandbereichen im Landschaftsraum Detmolder Hügelland als Lebensraum für seltene, gefährdete sowie landschaftsraumtypische wildlebende Pflanzen- und Tierarten.
Hierbei handelt es sich vor allem um folgende Lebensräume bzw. Biotoptypen: - Natürliche Still- und Fließgewässer einschließlich Ufergehölze, bachbegleitende Hochstaudenfluren, Röhricht- und Riedbestände, - Grünland verschiedener Feuchtestufen und Nutzungsintensität, zum Teil brachgefallen, - naturnahe Waldbereiche, - Gehölzstrukturen wie Hecken, Feldgehölze, Einzelbäume, Obstwiesen und - bäume.
- zum Schutz und Erhalt eines Quelllaufes eines naturnahen Baches,
- zur Entwicklung und Wiederherstellung eines naturnahen, vielgestaltig ins umliegende Ackerland verknüpften Quelllaufes zur Stärkung der Refugial- und Vernetzungsfunktion des lippeweiten Biotopverbundsystems,
- zum Schutz der hier vorkommenden gefährdeten Tier- und Pflanzenarten.
- aus wissenschaftlichen, landeskundlichen, natur- und erdgeschichtlichen Gründen,
- wegen der Seltenheit verschiedener vegetationskundlich bedeutsamer Flächen, der besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes.
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