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Im Gebiet sind folgende Lebensraumtypen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) vom 21. Mai 1992 vertreten:
- Natuerliche eutrophe Seen und Altarme (3150), - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwaelder (91E0) als prioritaerer Lebensraum
Das Gebiet hat darueber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 und/oder fuer Arten des Anhangs IV Bedeutung fuer:
- Kammmolch, - Eisvogel, - Krickente, - Schwarzmilan, - Abendsegler, - Zwergfledermaus, - Rohrdommel,
Die Festsetzung des 5,7 ha grossen NSG erfolgt gem. § 23 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BNatSchG, insbesondere:
- Zur Erhaltung des Reliktes des ehemaligen Weichholzauenwaldes mit Silberweiden und autochtonen Schwarzpappeln und Wiederherstellung groesserer Bestaende auf geeigneten Standorten, insbesondere auch als Lebensraum fuer den im benachbarten NSG D 2.2-9 bruetenden Pirol, den Schwarzmilan und den im Duesseldorfer Teil der Urdenbacher Kaempe bruetenden Graureiher, - Zur Erhaltung der fragmentarischem Vorkommen der Weichholzauengebuesche mit Korb- und Mandelweiden und Wiederherstellung groesserer Bestaende auf geeigneten Standorten, - Zur Erhaltung und Entwicklung der naturnahen eutrophen Altwaesser mit ihrer typischen Flora und Fauna, unter anderem wegen der Bedeutung als Amphibienlaichplatz und als Enten- und Limikolenrastplatz, - Wegen des Vorkommens auentypischer und/oder seltener und gefaehrdeter Tier- und Pflanzenarten, - Wegen der Lage des Gebietes innerhalb des FFH-Gebietes "Urdenbach-Kirberger Loch - Zonser Grind (DE 4807-301), - Zur Erhaltung, Optimierung und Wiederherstellung von Lebensraeumen und zur Foerderung von Arten, die in den Anhaengen der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie aufgefuehrt sind, - Zur Bewahrung und Optimierung eines naturnah erhaltenden Abschnittes der Rheinaue.
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