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Im Gebiet sind folgende Lebensraumtypen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) vom 21. Mai 1992 vertreten:
- Natuerliche eutrophe Seen und Altarme (3150).
Das Gebiet hat darueber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 und/oder fuer Arten des Anhangs IV Bedeutung fuer:
- Teichrohrsaenger, - Loeffelente, - Eisvogel, - Krickente, - Schwarzmilan, - Abendsegler, - Zwergfledermaus, - Kammmolch, - Wachtelkoenig, - Rohrdommel,
Die Festsetzungen des ca. 31,07 ha grossen NSG erfolgt gem. § 23 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BNatSchG, insbesondere:
- Wegen der Lage des Gebietes innerhalb des FFH-Gebietes "Urdenbach - Kirberger Loch - Zonser Grind" (DE 4807-301), - Zur Erhaltung, Optimierung und Wiederherstellung von Lebensraeumen und zur Foerderung von Arten, die in den Anhaengen der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie aufgefuehrt sind, - Wegen der Restvorkommen der halbnatuerlichen Auenlandschaft, - Zur Erhaltung und Entwicklung der naturnahen eutrophen Altwaesser sowie ihrer Abfluesse mit ihrer typischen Fauna und Flora, - Zur Erhaltung der naturnahen Roehrichtbestaende, - Zur Erhaltung und Entwicklung artenreicher Feuchtwiesen, - Zur Erhaltung der Brutstaetten der in dieser Auenlandschaft heimischen Vogelwelt, - Zur Erhaltung auentypischer und/oder seltener und gefaehrdeter Tier- und Pflanzenarten.
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