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Im Gebiet sind folgende Lebensraumtypen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) vom 21. Mai 1992 vertreten:
- Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation (8210), - Schlucht- und Hangmischwaelder (9180) als prioritaere Lebensraeume.
Die Festsetzung des NSG erfolgt gemaess Paragraph 23 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BNatSchG, insbesondere
- Wegen der Lage des Gebietes innerhalb des FFH-Gebietes DE-4707-302 "Neandertal", - Zur Erhaltung, Optimierung und Wiederherstellung von Lebensraeumen, die im Anhang I der FFH-Richtlinie aufgefuehrt sind, - Zur Erhaltung und Wiederherstellung der typischen waerme- und kalkliebenden Steinbruchflora, - Zur Erhaltung der Felswandvegetation, - Zur Erhaltung des Ahorn-Eschen-Schluchtwaldrestes, - Zur Erhaltung von Lebensstaetten und -gemeinschaften seltener und gefaehrdeter Arten. - Als Standort fuer gefaehrdete Biotoptypen (insbesondere Felsformationen, Schluchtwaelder, Kalktrockenstandorte).
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