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Im Gebiet sind folgende Lebensraumtypen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) vom 21. Mai 1992 vertreten:
- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwaelder (91E0) als prioritaerer Lebensraum, - Moorwaelder (91D1) als prioritaerer Lebensraum.
Das Gebiet hat darueber hinaus Bedeutung fuer folgende Arten des Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie) vom 2. April 1979:
- Schwarzspecht, - Wespenbussard.
Die Festsetzung des NSG erfolgt gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BNatSchG, insbesondere
- Wegen der Lage des Gebietes innerhalb des FFH-Gebietes "Hilden-Spoerkelnbruch" - DE 4807-302, - Zur Erhaltung, Optimierung und Wiederherstellung von Lebensraeumen und zur Foerderung von Arten, die in den Anhaengen der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie aufgefuehrt sind, - Zur Erhaltung und Optimierung der natuerlichen, maeandrierenden Bachlaeufe, - Zur Erhaltung und Wiederherstellung der bachbegleitenden Auen- und Bruchwaelder sowie der Moorwaelder, - Zur Erhaltung von Altholzbestaenden als Teillebensraum fuer den Schwarzspecht und den Wespenbussard, - Zur Erhaltung der sumpfigen Stellen mit Torfmoosen, - Zur Erhaltung offener Wasserflaechen als Teillebensraum fuer Amphibien, - Zur Erhaltung und Wiederherstellung von Heidemooren, - Zur Erhaltung von Lebensstaetten und -gemeinschaften seltener und gefaehrdeter Arten, - Als Standort fuer gefaehrdete und stark gefaehrdete Biotoptypen, insbesondere: Bruchwaelder, Auenwaelder, naturnahe Fliessgewaesser und Heidemoore, - Wegen der Funktion als Refugialraum zwischen dicht besiedelten Gebieten.
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