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Im Gebiet sind folgende Lebensraumtypen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) vom 21. Mai 1992 vertreten:
- Feuchte Heidegebiete mit Glockenheide (4010).
Das Gebiet hat darueber hinaus Bedeutung fuer folgende Arten des Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie) vom 2. April 1979:
- Schwarzspecht.
Die Festsetzung des NSG erfolgt gemaess § 23 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BNatSchG, insbesondere:
- Wegen der Lage des Gebietes innerhalb des FFH-Gebietes "Hilden-Spoerkelnbruch" - DE 4807-302, - Zur Erhaltung, Optimierung und Wiederherstellung von Lebensraeumen und zur Foerderung von Arten, die in den Anhaengen der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie aufgefuehrt sind, - Zur Erhaltung und Entwicklung der Heidemoorflaeche, - Zur Erhaltung von Lebensstaetten und -gemeinschaften gefaehrdeter Arten, - Wegen des Vorkommens eines gefaehrdeten und schutzwuerdigen Biotoptypes, - Wegen der Bedeutung im Biotopverbund.
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