| |
Im Gebiet sind folgende Lebensraumtypen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) vom 21. Mai 1992 vertreten:
- Trockene Heidegebiete (4030).
Ausserdem ist folgende Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie vertreten:
- Zauneidechse.
Die Festsetzung des NSG erfolgt gemaess § 23 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BNatSchG, insbesondere:
- Wegen der Lage des Gebietes innerhalb des FFH-Gebietes "Hilden-Spoerkelnbruch" - DE 4807-302, - Zur Erhaltung, Optimierung und Wiederherstellung von Lebensraeumen und zur Foerderung von Arten, die in den Anhaengen der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie aufgefuehrt sind, - Zur Erhaltung der Calluna-Heide, - Zur Wiederherstellung einer Lebensstaette fuer mehrere daran angepasste Tier- und Pflanzenarten,
- Wegen seines Entwicklungspotenzials, - Wegen des Vorkommens eines gefaehrdeten Biotoptypes, - Wegen seiner regionalen Bedeutung.
|