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Im Gebiet ist folgender Lebensraumtyp nach Anhang I und folgende Art nach Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) vom 21. Mai 1992 vertreten:
- Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation (8210), - Zauneidechse.
Die Festsetzung des NSG erfolgt gemaess Paragraph 23 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BNatSchG, insbesondere
- Wegen der Lage des Gebietes innerhalb des FFH-Gebietes DE-4707-302 "Neandertal", - Zur Erhaltung, Optimierung und Wiederherstellung von Lebensraeumen und zur Foerderung von Arten, die in den Anhaengen der FFH-Richtlinie aufgefuehrt sind, - Zur Erhaltung und Wiederherstellung der typischen waerme- und kalkliebenden Steinbruchflora, - Zur Erhaltung der Felswandvegetation, - Zur Erhaltung von Lebensstaetten und Lebensgemeinschaften seltener und gefaehrdeter Arten, - Zum Erhalt naturnaher Fliessgewaesserabschnitte,
- Wegen der Kleingewaesser, - Wegen der hohen strukturellen Vielfalt, - Wegen der Bedeutung im Biotopverbund trockener und warmer Standorte.
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