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Innerhalb des FFH-Gebietes im Geltungsbereich des Landschaftsplans ist folgender Lebensraumtyp des Anhangs I der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) vom 21. Mai 1992 vertreten:
- Stieleichen-Hainbuchenwald (9160).
Ausserdem ist folgende Art des Anhangs I der Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie) vom 2. April 1979 vertreten:
- Mittelspecht.
Die Festsetzung des NSG erfolgt gemaess Paragraph 23 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BNatSchG, insbesondere
- Wegen der Lage von Teilbereichen im FFH-Gebiet- DE 4606-302 "Ueberanger Mark",
- Zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensraeumen, die im Anhang I der FFH-Richtlinie aufgefuehrt sind und zur Foerderung von Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie ,
- Zur Erhaltung und Wiederherstellung seltener und/ oder gefaehrdeter Pflanzengesellschaften,
- Zum Schutz seltener, gefaehrdeter und/oder lokal bedeutender Tier-, Pflanzen- und Pilzarten und zur Erhaltung und Wiederherstellung der von ihnen benoetigten Lebensraeume und Habitate,
- Zur Erhaltung der vorhandenen strukturreichen Waldbestaende mit einem ausreichenden Alt- und Totholzanteil,
- Zur Erhaltung einer grossen zusammenhaengenden Waldflaeche als wichtiger Baustein im landesweiten Biotopverbund von Waldoekosystemen,
- Zur Erhaltung und Optimierung des Hinkesforstgrabens.
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