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Innerhalb des FFH-Gebietes sind folgender Lebensraumtyp des Anhangs I und folgende Arten nach Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) vom 21. Mai 1992 vertreten:
- Hainsimsen-Buchenwald (9110), - Hirschkaefer.
Ausserdem ist folgende Art des Anhangs I der Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie) vom 2. April 1979 vertreten:
- Schwarzspecht.
Die Festsetzung des NSG erfolgt gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BNatSchG, insbesondere:
- Wegen der Lage des FFH- Gebietes "Fuchslochbachtal" (DE 4607-302), innerhalb des Gebietes, - Zur Erhaltung, Optimierung und Wiederherstellung von Lebensraeumen und zur Foerderung von Arten, die in den Anhaengen I und II der FFH-Richtlinie und im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgefuehrt sind, - Zur Erhaltung und Wiederherstellung seltener, gefaehrdeter und/oder landschaftsraumtypischer Biotoptypen, insbesondere:
- Zur Erhaltung des naturnahen Verlaufs des Fuchslochbaches und des Siepener Baches, - Zur Erhaltung und Wiederherstellung durchgaengiger und sauberer Fliessgewaesser als wichtigen Baustein im Biotopverbund , - Zur Erhaltung und Wiederherstellung von Magergruenland, - Zum Schutz seltener, gefaehrdeter und/oder lokal bedeutender Tier- und Pflanzenarten und zur Erhaltung und Wiederherstellung der von ihnen benoetigten Lebensraeume und Habitate, - Zur Erhaltung kulturhistorisch bemerkenswerter Relikte ehemaliger Landnutzung, - Zur Erhaltung besonderer Standortfaktoren bzw. Sonderstrukturen, - Zur Erhaltung der vorhandenen, alt- und totholzreichen Waldbestaende vor allem auch im Hinblick auf den Biotopverbund mit benachbarten Waeldern,
- Zur Erhaltung eines abwechslungsreichen Biotopkomplexes mit naturnahem Bachlauf und dazugehoerigem Hangwald, sowie mit weiteren strukturreichen und z.T. waermegetoenten Waldbestaenden, Magerbrachen, alten Obstbaumbestaenden und einem ehemaligen Steinbruch,
- Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes.
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