| |
Im Gebiet sind folgende Lebensraumtypen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) vom 21. Mai 1992 vertreten:
- Hainsimsen-Buchenwald (9110), - Stieleichen-Hainbuchenwald (9160), - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwaelder (91E0) als prioritaerer Lebensraum
Die Festsetzung des NSG erfolgt gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BNatSchG, insbesondere
- Wegen der Lage des Gebietes innerhalb des FFH-Gebietes "Waelder bei Ratingen" - DE 4607-301, - Zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensraeumen, die im Anhang I der FFH-Richtlinie aufgefuehrt sind, - Zur Erhaltung und Wiederherstellung seltener, gefaehrdeter und/oder landschaftsraumtypischer Biotoptypen, insbesondere:
- Zur Erhaltung und Wiederherstellung der Quellen und Siepen, - Zur Erhaltung des naturnahen Verlaufs des Klusen- und Rehbaches einschliesslich der bachbegleitenden, schmalen Auenwaldbereiche, - Zur Erhaltung und Wiederherstellung seltener und/ oder gefaehrdeter Pflanzengesellschaften, - Zum Schutz seltener, gefaehrdeter und/oder lokal bedeutender Tier- und Pflanzenarten und zur Erhaltung und Wiederherstellung der von ihnen benoetigten Lebensraeume und Habitate, - Zur Erhaltung und Entwicklung strukturreicher Waldbestaende mit einem ausreichenden Alt- und Totholzanteil, - Zur Erhaltung einer grossen zusammenhaengenden Waldflaeche als wichtigen Baustein im landesweiten Biotopverbundes von Waldoekosystemen,
- Wegen des Vorkommens bestimmter, nach Paragraph 30 BNatSchG geschuetzter, Biotoptypen, - Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes.
|