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Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 a), b) und c) LG, insbesondere
- Zur Erhaltung und Entwicklung einer in weiten Teilen noch naturnahen Flussauenkulturlandschaft, - Zur Erhaltung und Entwicklung eines vielfaeltigen Biotopkomplexes mit in NRW gefaehrdeten Biotoptypen, - Wegen des Vorkommens zahlreicher, in NRW gefaehrdeter oder bedrohter Tier- und Pflanzen- gesellschaften, - Zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensraeumen fuer insbesondere an feuchte und nasse Standorte gebundene Tier- und Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften, - Wegen der Bedeutung der Ruhraue als landesweit bedeutsamer Biotopverbundkorridor, - Zur Erhaltung des Ruhrtales wegen seiner wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und erd- geschichtlichen Bedeutung, - Wegen der besonderen Eigenart und Schoenheit des Landschaftsraumes mit seinen vielfaeltigen Biotopstrukturen, - Wegen der Schutzwuerdigkeit des Vorkommens der FFH Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie
- natuerliche eutrophe Seen und Altarme, LRT 3150, - magere Flachland-Maehwiesen, LRT 6510, - Hainsimsen-Buchenwaelder, - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwaelder, LRT 91E0, Prioritaerer Lebensraum.
Bedeutung fuer den Eisvogel (Anhang IV der FFH - Richtlinie).
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