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Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 a), b) und c) LG, insbesondere
- Zur Erhaltung und Entwicklung eines in weiten Teilen noch naturnahen Bachtales, - Zur Erhaltung und Entwicklung des vielfaeltigen Biotopkomplexes mit in NRWW gefaehrdeten Biotoptypen, - Wegen des Vorkommens zahlreicher, in NRW gefaehrdeter oder bedrohter Tier- und Pflanzenarten und Pflanzengesellschafte,; - Zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensraeumen fuer insbesondere an feuchte und nasse Standorte gebundene Tier- und Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften, - Wegen der Bedeutung des Bachtales als regional bedeutsamer Biotopverbundkorridor, - Wegen der besonderen Eigenart und Schoenheit des Landschaftsraumes mit seinen vielfaeltigen Biotopstrukturen, - Zur Erhaltung einer noch gut strukturierten baeuerlichen Kulturlandschaft entlang von Teilabschnitten des Wambaches.
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