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Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 a), b) und c) LG, insbesondere
- Zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfaehigkeit des Naturhaushaltes insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung des Bachtales als Biotopverbundelement von regionaler Bedeutung, - Zur Erhaltung und Entwicklung schutzwuerdiger Biotope und wegen der Bedeutung des Gebietes als Lebensraum fuer in NRW gefaehrdete oder bedrohte Tier- und Pflanzenarten und Pflanzen- gesellschaften, - Zur Erhaltung des vielfaeltig strukturierten Landschaftsraumes (Bachtal, Gehoelzstrukturen, Feuchtwiesen, Gewaesser, Quellen) wegen seiner Bedeutung fuer das Landschaftsbild sowie wegen der Vielfalt, Eigenart und Schoenheit der Landschaftsstrukturen, - Zur Erhaltung des Bachtales als landschaftspraegende, geomorphologische Besonderheit.
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