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Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 a), b) und c) LG, insbesondere
- Zur Erhaltung und Entwicklung eines groesseren, zusammenhaengenden und vielfaeltig gegliederten Feuchtwiesen-Maehweiden-Auenkomplexes mit in NRW gefaehrdeten Biotop- typen, - Zur Erhaltung und Entwicklung der Ruhraue als bedeutende Ost-West-Achse fuer den Biotop- verbund auf landesweiter Ebene in NRW, - Zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensraeumen fuer gefaehrdete oder bedrohte, insbesondere an feuchte und nasse Standorte gebundene Tier- und Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften, - Wegen der Vielfalt der Biotopstrukturen und der daraus resultierenden Bedeutung fuer eine Vielzahl gefaehrdeter oder bedrohter Tierarten als Brut-, Lebens- und Nahrungsraum, - Zur Erhaltung einer in weiten Teilbereichen gut gegliederten Auenlandschaft wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart und Schoenheit.
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