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Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 a), b) und c) LG, insbesondere
- Zur Erhaltung und Entwicklung eines in groesseren Abschnitten noch natuerlichen Bachtales, - Zur Erhaltung und Entwicklung eines gut ausgebildeten Biotopkomplexes mit hoher struktureller Vielfalt mit Bedeutung fuer den lokalen Biotopverbund, - Zur Erhaltung und Entwicklung zahlreicher, in NRW gefaehrdeter oder bedrohter Tier- und Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften, - Wegen der besonderen Eigenart und Schoenheit des Bachtales mit seinen vielfaeltigen Lebensraumstrukturen fuer die siedlungsnahe Erholung.
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