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Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 a) bis c) LG, insbesondere
- Zur Erhaltung und Entwicklung eines vielfaeltigen Biotopkomplexes mit in NRW gefaehrdeten Biotoptypen, - Wegen des Vorkommens von in NRW gefaehrdeten oder bedrohten Tier- und Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften, - Zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensraeumen fuer insbesondere an feuchte und nasse Standorte gebundene Tier- und Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften, - Wegen der Bedeutung fuer die Biotopvernetzung und fuer die Leistungsfaehigkeit des Naturhaushaltes, - Wegen der besonderen erdgeschichtlichen Bedeutung des Bachtales, - Wegen der besonderen Eigenart und Schoenheit des Bachtales mit seinen vielfaeltigen Biotopstrukturen.
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