| |
Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 a), b) und c) LG, insbesondere
- Zur Erhaltung und Entwicklung eines in weiten Teilen noch naturnahen Bachtales, - Zur Erhaltung und Entwicklung des vielfaeltigen Biotopkomplexes mit in NRW gefaehrdeten Biotoptypen, - Wegen des Vorkommens zahlreicher, in NRWestfalen gefaehrdeter oder bedrohter Tier- und Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften, - Zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensraeumen fuer insbesondere an feuchte und nasse Standorte gebundene Tier- und Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften, - Wegen der Bedeutung des Bachtales als regional bedeutsamen Biotopverbundkorridor, - Wegen der besonderen Eigenart und Schoenheit des Landschaftsraumes mit seinen vielfaeltigen Biotopstrukturen, - Zur Erhaltung von Relikten baeuerlicher Kulturlandschaft.
|