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Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20,
- Zur Erhaltung, Foerderung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Biotopen seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer, wildlebender Pflanzen- und Tierarten, insbesondere zur Erhaltung eines grossen, zusammenhaengenden Gruenlandkomplexes. Der von unterschiedlichen Vernaessungsgraden gepraegte Gruenlandbereich hat besondere Bedeutung als Brut-, Nahrungs-, Rast- und Ueberwinterungsraum fuer eine Vielzahl seltener und gefaehrdeter Vogelarten, insbesondere fuer Wat- und Wiesenvoegel. Teilflaechen des Gebietes sind aufgrund des floristischen Arteninventars von besonderer vegetationskundlicher Bedeutung. Das Gebiet uebernimmt fuer die Biotopvernetzung und den Artenaustausch eine wichtige Funktion als Trittsteinbiotop im Verbund mit den benachbarten Feuchtwiesenschutz- gebieten. Insbesondere folgende Biotoptypen sind zu schuetzen: - Nass- und Feuchtgruenland, - Grabenroehrichte, - Ufergehoelze, - Feldgehoelze, - Hochstaudenfluren, - Kopfweidenbestaende, - Kleingewaesser und Obstwiesen, - Aus naturwissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit dieses Landschaftsteiles.
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