| |
Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20
- Zur Erhaltung und Entwicklung des naturnahen Abgrabungsgewaessers einschl. seiner Randzonen als Biotop fuer seltene Tier- und Pflanzenarten unter besonderer Beruecksichtigung der Bedeutung des Gebietes als Brut-, Nahrungs- und Rasthabitat fuer Wasservoegel, - zur Erhaltung einer vielfältigen Offenlandfläche als Lebensraum für diverse Insekten und Vögel, - zur Erhaltung und Entwicklung eines durch Sukzession entstandenen Eschenauwaldes,
|