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Die Unterschutzstellung erfolgt a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung landesweit bedeutsamer Lebensräume und Lebensstätten seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten, insbesondere zur Erhaltung und weiteren Entwicklung eines bedeutsamen Laichplatzes und Lebensraumes für seltene Amphibienarten. In dem Gebiet, das sich aus einer ehemaligen Sandgrube durch Sukzession und gezielte Pflege- und Entwicklungs- maßnahmen entwickelt hat, ist das vorhandene Mosaik aus Kleingewässern und Tümpeln, Röhrichtbeständen und Großseggenriedern, Feldgehölzen, Gebüschen, Strauchgruppen, Ruderalflächen und Hochstaudenfluren besonders zu schützen. Der gut ausgebildete und durch strukturellen Vielfalt geprägte Bereich ist auf Grund des Vor- kommens mehrerer gefährdeter und von Aussterben bedrohter Amphibien ein besonders wertvoller Rückzugs- und Fortpflanzungsraum innerhalb der Kulturlandschaft und hat darüber hinaus eine besondere Funktion für die Vernetzung der noch vorhandenen Amphibienlebens- räume des Naturraums. Gegenstand des Schutzes sind auch die im Gebiet vorkommenden, seltenen Libellen- und Reptilienarten sowie gefährdete Pflanzenarten.
b) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen.
c) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit des Gebietes.
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