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Die Unterschutzstellung als NSG erfolgt
- zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung landesweit bedeutsamer Lebensraeume und Lebensstaetten seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzen- arten, insbesondere zur Erhaltung und Entwicklung eines aus einer ehemaligen Tongrube ent- standenen, vielfaeltigen Biotopkomplexes bestehend aus Stillgewaessern, Roehrichten, arten- reichen Gebueschen, Feldgehoelzen, Ruderalfluren und einer Obstwiese sowie eines hermit im direkten funktionalen Zusammenhang stehenden, angrenzenden Gruenlandkomplexes mit Flaechen unterschiedlicher Feuchtestufen und Nutzungsintensitaet sowie einzelnen Kopf- und Obstbaeumen. Das Gebiet ist aufgrund seiner Biotopstrukturen durch eine Artenvielfalt gepraegt und besitzt besondere Bedeutung als Lebens- und Fortpflanzungsraum fuer Schmetterlinge, Heuschrecken, Libellen und Amphibien. Der Schutz erfolgt auch zur Sicherung der Funktion als Lebensraum, Brut- und Rastgebiet fuer eine Vielzahl von Vogelarten und als Jagdgebiet fuer Fledermaeuse. Gegenstand des Schutzes ist außerdem die Sicherung vegetationskundlich wertvoller Gruen- landflaechen und eines Orchideenvorkommens.
- aus wissenschaftlichen, erdgeschichtlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden.
- wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schoenheit des Gebietes.
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